Lieferung & Montage nach Österreich & Deutschland

Handwerkerbonus + Referenzkunde

Sichern Sie sich 2.000 € Handwerkerbonus auf unser Premium-Sonnensegel!

Die perfekte Gelegenheit, doppelt zu sparen: Kombinieren Sie unsere Top-Konditionen als Referenzkunde mit dem Handwerkerbonus und sichern Sie sich doppelten Sparvorteil.

Jetzt profitieren Sie doppelt: Als Referenzkunde sichern Sie sich exklusive Top-Konditionen und zusätzlich den Handwerkerbonus. Das bedeutet bis zu 2.000 € Förderung in Österreich oder 1.200 € Steuerersparnis in Deutschland.

Aktion gültig bis 08.09.2024

Handwerksbonus + Referenzkunde: Doppelt profitieren!

Was heißt das für Sie?

Sie erhalten nicht nur den staatlichen Bonus, sondern zusätzlich Top-Konditionen als Referenzkunde!

Egal ob in Deutschland oder Österreich – der Weg zu Ihrem Handwerksbonus ist ganz einfach. Lassen Sie sich 2024 von uns ein maßgeschneidertes Sonnensegel fertigen und montieren. Wir stellen sicher, dass die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält, damit Sie den Bonus problemlos geltend machen können. Reichen Sie anschließend die Rechnung bei der zuständigen Stelle ein, und profitieren Sie von bis zu 2.000 Euro Förderung in Österreich oder bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis in Deutschland.

Für welchen Zeitraum muss die Rechnung ausgestellt werden, damit der Handwerksbonus gilt?
Der Handwerksbonus gilt für Rechnungen, die ab dem 01.03.2024 ausgestellt wurden. Die Arbeiten müssen im selben Kalenderjahr durchgeführt und bezahlt worden sein. Für das Jahr 2024 beträgt die maximale Fördersumme 2.000 Euro, und im Jahr 2025 wird die maximale Fördersumme auf 1.500 Euro reduziert.

Wie hoch ist der Handwerksbonus in Österreich?
In Österreich werden 20% der Nettoarbeitskosten des Handwerkers gefördert, mit einem Mindestbetrag von 50 Euro und einem Höchstbetrag von 2.000 Euro im Jahr 2024. Ab dem Jahr 2025 liegt der maximale Förderbetrag bei 1.500 Euro.

Welche Arbeiten sind förderfähig?
Förderfähig sind die Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit der Instandsetzung, Erhaltung oder Modernisierung einer Wohnimmobilie stehen. Dazu gehören beispielsweise die Montage und Installation von Sonnensegeln. Die Arbeiten müssen in Österreich durchgeführt werden.

Muss ich den Handwerksbonus selbst einreichen?
Ja, der Handwerksbonus muss über die Online-Plattform handwerkerbonus.gv.at beantragt werden. Du musst dabei eine Kopie der Rechnung und den Zahlungsnachweis einreichen.

Wird der Handwerksbonus schon vorab von der Rechnung abgezogen?
Nein, der Handwerksbonus wird nicht von der Rechnung abgezogen. Du erhältst die Erstattung, nachdem du den Antrag erfolgreich eingereicht hast und dieser genehmigt wurde.

Gibt es eine Garantie für den Erhalt des Handwerksbonus?
Eine Garantie gibt es nicht, da die Geltendmachung des Handwerksbonus an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Dazu gehören eine korrekte Rechnung, die Einhaltung der Fristen und die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Fragen kannst du dich an das Wirtschaftsministerium wenden oder uns direkt kontaktieren.

Wie oft kann ich den Handwerksbonus in Anspruch nehmen?
Der Handwerksbonus kann einmal pro Jahr und pro Wohneinheit geltend gemacht werden, solange die maximalen Förderbeträge nicht überschritten werden.

Können mehrere Rechnungen zusammengefasst werden?
Ja, du kannst mehrere Rechnungen innerhalb eines Jahres zusammenfassen, um den maximalen Förderbetrag von 2.000 Euro im Jahr 2024 bzw. 1.500 Euro im Jahr 2025 zu erreichen.

Stellt LET die Rechnung entsprechend aus, damit der Handwerksbonus gilt?
Ja, wir von LET stellen sicher, dass unsere Rechnungen alle notwendigen Angaben enthalten und korrekt aufgeschlüsselt sind, damit du den Handwerksbonus problemlos beantragen kannst.

Für welchen Zeitraum muss die Rechnung ausgestellt werden, damit der Handwerksbonus gilt?
Der Handwerksbonus kann für alle Rechnungen geltend gemacht werden, die innerhalb des jeweiligen Steuerjahres ausgestellt wurden. Es ist wichtig, dass die Arbeiten auch im selben Kalenderjahr durchgeführt und bezahlt wurden.

Wie hoch ist der Handwerksbonus in Deutschland?
In Deutschland können 20 % der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden, wobei die maximale Steuerersparnis pro Jahr bei 1.200 Euro liegt.

Welche Arbeiten sind förderfähig?
Förderfähig sind ausschließlich die Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, die direkt im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden, wie z.B. die Montage eines Sonnensegels. Arbeiten, die in der Werkstatt des Handwerkers durchgeführt werden, sind nicht förderfähig.

Muss ich den Handwerksbonus selbst einreichen?
Ja, der Handwerksbonus wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht. Du musst die Rechnung und den Nachweis der Bezahlung zusammen mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Geltendmachung des Handwerksbonus im Rahmen der jährlichen Steuererklärung über Ihr zuständiges Finanzamt.

Wird der Handwerksbonus schon vorab von der Rechnung abgezogen?
Nein, der Handwerksbonus wird nicht von der Rechnung abgezogen. Die Steuerersparnis wird im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Gibt es eine Garantie für den Erhalt des Handwerksbonus?
Eine Garantie gibt es nicht, da die Geltendmachung des Handwerksbonus an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, wie z.B. die richtige Rechnungsstellung und die Einhaltung der steuerlichen Regelungen. Bei Unsicherheiten kannst du dich an einen Steuerberater wenden.

Wie oft kann ich den Handwerksbonus in Anspruch nehmen?
Der Handwerksbonus kann einmal pro Jahr pro Haushalt geltend gemacht werden, solange die maximalen Förderbeträge nicht überschritten werden.

Können mehrere Rechnungen zusammengefasst werden?
Ja, du kannst mehrere Rechnungen innerhalb eines Jahres zusammenfassen, um den maximalen Förderbetrag von 1.200 Euro pro Jahr zu erreichen.

Stellt LET die Rechnung entsprechend aus, damit der Handwerksbonus gilt?
Ja, wir von LET sorgen dafür, dass unsere Rechnungen alle notwendigen Angaben enthalten und korrekt aufgeschlüsselt sind, damit du den Handwerksbonus problemlos im Rahmen deiner Steuererklärung geltend machen kannst.

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Wenn Sie schon länger mit dem Gedanken spielen, ein Sonnensegel zu installieren, warten Sie nicht länger. Diese einmalige Chance ermöglicht es Ihnen, Ihre Ideen endlich umzusetzen.

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Wir suchen Referenzkunden!

Wir suchen laufend nach spannenden Objekten für unsere Werbung. Als Referenzkunde erhalten Sie Ihr LET Sonnensegel zu attraktiven Konditionen und unterstützen uns mit Fotos, Videos und Interviews.

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